Umwelt- und Naturschutz als Bestandteil der Planung

Um die Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln und möglichst weitgehend zu begrenzen, werden – begleitend zu den eigentlichen technischen Planungen des Bauvorhabens – zahlreiche Fachplanungen und -gutachten erstellt. Diese basieren auf den entsprechenden gesetzlichen und untergesetzlichen Grundlagen sowie auf dem Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes.

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Begriffsbestimmungen sind dabei folgende Schutzgüter zu betrachten:

  • Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
  • Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Außerdem wird geprüft, ob streng oder besonders streng geschützte Arten und deren Lebensraum durch das Vorhaben betroffen sind. Dazu sind umfangreiche Kartierungen vorgesehen. Die relevanten Arten werden in der Scoping-Unterlage festgelegt, die Darstellung der Kartierergebnisse erfolgt im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Die Konflikte und Eingriffe des Vorhabens in den Naturhaushalt werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan untersucht und dargestellt. Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, wie diese Eingriffe durch Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen minimiert und ausgeglichen werden können. Der ordnungsgemäße Umgang mit Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz und mit Abfallstoffen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird im Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) dargestellt.

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden die Betroffenheiten durch Schall und Erschütterungen festgestellt. Bei Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte werden die Ansprüche auf Schall- und Erschütterungsschutz ermittelt und in der Planfeststellung festgeschrieben. Informationen zum Lärm- und Erschütterungsschutz finden Sie hier.

Übersicht der erforderlichen Gutachten (DB AG)

Im Projekt werden u.a. folgende Gutachten erstellt:

  • Faunistische Planungsraumanalyse  im Rahmen der Vorplanung
  • FFH-Relevanzabschätzung (§34 BNatSchG)  im Rahmen der Vorplanung
  • Scoping-Unterlage (§15 UVPG)  in Vorbereitung der Genehmigungsplanung
  • UVP-Bericht (§16 UVPG)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Artenschutzprüfung (§39 und §44 BNatSchG)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (§17 BNatSchG)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Waldbilanz (z.B. §8 SächsWaldG)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Wasserrechtlicher Fachbeitrag (WRRL)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Verwertungs- und Entsorgungskonzept (KrWG, BBodSchG) im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Gutachten zur elektromagnetischen Verträglichkeit (§ 38 BImSchG)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Erschütterungsschutzgutachten (BImSchG, §1 der 24. BImschV)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Schallgutachten (§ 41 BImSchG, §2 der 16. BImSchV)  im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Betroffene Gebiete im Untersuchungsraum der Neubaustrecke Dresden-Prag

Im Untersuchungsraum der Neubaustrecke Dresden–Prag sind u.a. Belange zu beachten, da sie entweder von der zukünftigen Streckenführung gekreuzt werden oder mit bis zu 300 m Abstand tangiert werden:

  • FFH-Gebiete:
    Barockgarten Großsedlitz, Bahrebachtal, Seidewitztal und Börnersdorfer Bach, Separate Fledermausquartiere und -habitate im Großraum Dresden, Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg, Müglitztal
  • Vogelschutzgebiete:
    Osterzgebirgstäler, Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg
  • Gebiet mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung:
    Großsedlitzer Elbhänge und Hochflächen, Unteres Osterzgebirge
  • Naturdenkmäler:
    Kalksteinabraum bei Friedrichswalde, Großrippeln Pirna-Zehista, Feldgehölz mit Eichenmistel südwestlich von Dohma, Kalksteinabraum bei Friedrichswalde
  • Geschützte Biotope:
    Diverse Streuobstwiesen in Pirna-Zehista, Niederseidewitz, Großsedlitz, Dohma, Zwirtzschkau, Zuschendorf, Oberseidewitz; Einschnitt Steilhang mit Rosengebüschen im unteren Bienengrundel sowie zwei Feldgehölze am Steinrücken, Glatthaferwiese am Kohlberg, mageres Offenland Pirna-Zehista sowie magere Frischwiese am Purpurberg
  • diverse Kompensationsflächen

Außerdem sind vielerlei wasserschutzrechtliche Gebiete tangiert und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen:

Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
  • Gebiete mit möglicher Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens
  • Gebiete mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung
  • Gebiete zur Erhaltung und Verbesserung des Wasserrückhalts
  • Auenböden mit Anhaltspunkten für das großflächige Auftreten von hohen Schwermetallgehalten
  • Regional bedeutsames Grundwassersanierungsgebiete
  • Überschwemmungsgebiete
  • Hochwasserrückhaltebecken
  • Hochwasserentstehungsgebiet
  • Talsperre