Um die Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln und möglichst weitgehend zu begrenzen, werden – begleitend zu den eigentlichen technischen Planungen des Bauvorhabens – zahlreiche Fachplanungen und -gutachten erstellt. Diese basieren auf den entsprechenden gesetzlichen und untergesetzlichen Grundlagen sowie auf dem Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes.
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 2 Begriffsbestimmungen sind dabei folgende Schutzgüter zu betrachten:
Außerdem wird geprüft, ob streng oder besonders streng geschützte Arten und deren Lebensraum durch das Vorhaben betroffen sind. Dazu sind umfangreiche Kartierungen vorgesehen. Die relevanten Arten werden in der Scoping-Unterlage festgelegt, die Darstellung der Kartierergebnisse erfolgt im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Die Konflikte und Eingriffe des Vorhabens in den Naturhaushalt werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan untersucht und dargestellt. Gleichzeitig werden Wege aufgezeigt, wie diese Eingriffe durch Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen minimiert und ausgeglichen werden können. Der ordnungsgemäße Umgang mit Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz und mit Abfallstoffen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird im Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) dargestellt.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden die Betroffenheiten durch Schall und Erschütterungen festgestellt. Bei Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte werden die Ansprüche auf Schall- und Erschütterungsschutz ermittelt und in der Planfeststellung festgeschrieben. Informationen zum Lärm- und Erschütterungsschutz finden Sie hier.