Das AEG dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im Eisenbahnmarkt. Dieses Gesetz dient ferner der Umsetzung oder der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union im Bereich des Eisenbahnrechts, soweit diese Rechtsakte Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen.
Bahnübergänge (BÜ) sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen.
Das Gesetz sichert die Funktionen des Bodens nachhaltig und stellt sie gegebenenfalls wieder her.
Die Gesamtstrategie für den Aus- und Neubau der Infrastruktur in Deutschland erstellt die Bundesregierung. Zentrales Planungsinstrument ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der BVWP steckt den Rahmen für die anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes sowohl für Erhaltung, als auch für Aus- und Neubau ab und priorisiert die verschiedenen Vorhaben, um diese gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisieren zu können. Gesetzeskraft erhalten die Inhalte des BVWP durch die Überführung in das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), das vom Parlament beschlossen wird. Planung und Umsetzung der Maßnahmen übernimmt die DB Netz AG im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMDV).
Bei Building Information Modeling (BIM) können alle bei Großprojekten Beteiligten auf eine zentrale Datenquelle zugreifen. Basis hierfür ist ein 3D-Modell, in dem die Einzelplanungen aller Gewerke visualisiert werden. Im Zusammenspiel mit Kostenkalkulationen und terminlichen Entwicklungen erlauben diese Visualisierungen eine zuverlässigere Planung des Bauvorhabens und höhere Transparenz.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.
Die Verordnung definiert die Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor Verkehrslärm bei erheblichen baulichen Eingriffen und das Rechenverfahren zum Beurteilungspegel.
Die Verordnung legt Art und Umfang der notwendigen Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen fest, um diese vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu schützen.
Die Gesamtstrategie für den Aus- und Neubau der Infrastruktur in Deutschland erstellt die Bundesregierung. Zentrales Planungsinstrument ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der BVWP steckt den Rahmen für die anstehenden Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes sowohl für Erhaltung, als auch für Aus- und Neubau ab und priorisiert die verschiedenen Vorhaben, um diese gemäß der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisieren zu können. Gesetzeskraft erhalten die Inhalte des BVWP durch die Überführung in das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG), das vom Parlament beschlossen wird. Planung und Umsetzung der Maßnahmen übernimmt die DB Netz AG im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums (BMDV).
Die EBO regelt den Bau, den Betrieb oder die Benutzung von Bahnanlagen.
Dieses Gesetz gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.
Das European Train Control System (Europäisches Zug-Kontroll-System), kurz ETCS, ermöglicht das Fahren ohne Haupt- und Vorsignale und erhöht dabei zugleich die Sicherheit. Vergleichbar ist das System mit einem Autopiloten, wie er in der Verkehrsluftfahrt bereits seit Jahrzehnten üblich ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine EÜ ist eine nicht höhengleiche Kreuzung zwischen Straße und Schiene.
Arten der Inanspruchnahme:
Diese Flächen, werden nur während der Bauzeit genutzt und nach Bauende den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten zurückgegeben. Entschädigungen für Nutzungsrechte, Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse und eventuell notwendige Rekultivierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden durch Vereinbarungen geregelt.
Beispiele: Baustellenzufahrten, Lagerflächen und Arbeitsstreifen.
Müssen das Grundstück oder Teile eines Grundstücks für die geplanten Maß- nahmen tatsächlich dauerhaft in Anspruch genommen werden, erwirbt die Bahn die Fläche. Neben dem Eigentümer werden auch Pächter für den Verlust ihrer Bewirtschaftungsmög- lichkeit auf Basis unabhängiger Sachverständigengutachten entschädigt.
Beispiele: Neue Gleisanlagen, Dämme oder Verkehrsstationen, Verlegung von Straßen und Gewässern.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland.
Das Gesetz fördert die Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen und stellt den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher.
Lärmschutzmaßnahmen an Neu- und Ausbaustrecken nach der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
An Neu- und Ausbaustrecken greifen die gesetzlichen Bestimmungen der Lärmvorsorge, die in der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgelegt sind. Gezielte Maßnahmen zur Lärmvorsorge sind wichtiger Teil der Projektplanung und fester Bestandteil der Planfeststellungsverfahren. Werden Strecken neu gebaut oder wesentlich baulich verändert, schreibt das BImSchG vor, dass schädliche Umwelteinwirkungen von Verkehrsgeräuschen mittels aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen verhindert und festgelegte Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen.
Eine wesentliche bauliche Änderung liegt vor, wenn
Informationen zu Lärmschutz im Lärmschutzportal der DB AG:
http://www1.deutschebahn.com/laerm
Bauprojekte werden nach den Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gegliedert, welche aufeinander aufbauende und in sich abgeschlossene Teilbereiche darstellen.
Zur Leit- und Sicherungstechnik der DB AG gehören alle Maßnahmen, die die Sicherheit des Bahnverkehrs gewähren. Bei der LST muss unterschieden werden zwischen der Stellwerkstechnik und dem Zugbeeinflussungssystem. Beide greifen ineinander und sorgen dafür, dass die Züge auf dem vorhandenen Gleissystem fahrplangerecht und störungsfrei fahren können.
Anstelle der bisher verwendeten Relais-Technik werden Elektronische Stellwerke (ESTW) eingesetzt. Die Bedienung der ESTW- Technik erfolgt von Betriebszentralen aus.
Das Planänderungsverfahren ist das Verfahren zur Erreichung einer Baugenehmigung bei Änderungen der Planungen, wenn bereits ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Das Planfeststellungsverfahren ist das Verfahren zur Erreichung der Baugenehmigung. In diesem Verfahren werden zahlreiche rechtliche und technische Fragen geprüft. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) prüft die Planfeststellungsunterlagen zum Beispiel auf folgende Fragen: Werden gesetzliche Vorgaben zum Lärm- und Umweltschutz eingehalten? Ist das Bauvorhaben zulässig? Öffentliche und private Belange werden dabei gegeneinander abgewogen.
Teil des Planfeststellungsverfahrens ist auch ein Anhörungsverfahren, das alle Betroffenen einbezieht. Auf Grundlage des Anhörungsverfahrens erlässt das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss – sozusagen die Baugenehmigung. Der Beschluss wird veröffentlicht. Wenn vor Gericht keine Klage erhoben wird, kann gebaut werden.
Wird ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan in Angriff genommen, folgt bei anspruchsvollen Vorhaben mit großen Auswirkungen als 2. Schritt das Raumordnungsverfahren – ein Gutachten der jeweiligen Landesbehörde, das Varianten der jeweiligen Streckenführung bewertet. Dafür werden Einzelgutachten erstellt sowie Sachverständige, Umweltverbände und Bürgerinitiativen mit einbezogen. Die Ergebnisse liegen vier Wochen lang in den betreffenden Gemeinden aus und werden meist auch im Internet veröffentlicht.
Das Gesetz dient dem Erhalt und der Sicherung der sächsischen Wälder, der Förderung der Forstwirtschaft und der Unterstützung der Waldbesitzer, sowie dem Interessenausgleich zwischen Allgemeinheit und Waldbesitzern.
Ein Überwerfungsbauwerk ist eine Brücke oder eine Unterführung, ein künstlicher Geländeeinschnitt, ein Tunnel oder ein anderes Bauwerk, dessen vorrangige Aufgabe die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen über eine Kreuzungsstelle ist.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist eine wichtige Grundlage der vorbereitenden Planungen. Sie erfasst die Eingriffe in die Natur durch die jeweiligen Baumaßnahmen und beschreibt die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Die UVP wird von unabhängigen Gutachtern erstellt und bildet die Grundlage für den so genannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Dieser wird durch die Deutsche Bahn AG erarbeitet und mit den zuständigen Landesbehörden so abgestimmt, dass Natur und Landschaft weitgehend geschützt und die unvermeidlichen Eingriffe durch Maßnahmen mit zumindest gleichwertigen ökologischen Funktionen kompensiert werden.
Das Gesetz regelt die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben, die aus Gründen wie ihrer Größe oder ihres Standortes erhebliche Umweltauswirkungen haben könnten.
Die europäische Richtlinie vereinbart den besonderen Schutz von Wasser mit seiner ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Nutzung.